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Mangel – Was ist ein Mietmangel?

Im Mietrecht ist mit einem „Mangel“ ein Fehler an der Mietsache gemeint – in den meisten Fällen also ein Mangel an oder in der Wohnung. Laut § 536 BGB liegt ein Mietmangel dann vor, wenn „die Mietsache mit einem Fehler behaftet ist.

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