Mangel – Was ist ein Mietmangel?
Im Mietrecht ist mit einem „Mangel“ ein Fehler an der Mietsache gemeint – in den meisten Fällen also ein Mangel an oder in der Wohnung. Laut § 536 BGB liegt ein Mietmangel dann vor, wenn „die Mietsache mit einem Fehler behaftet ist.