Deine Nachbarn machen ständig Lärm und dein Vermieter glaubt dir nicht?
Du findest in deiner Wohnung keine Ruhe, weil deine Nachbarn ständig Lärm verursachen? Ob ständige Parties, laute Streitereien oder einfach nur endloses Poltern und Verschieben von Möbeln: Lärm in den eigenen vier Wänden kann sehr störend sein. Leider ist man mit diesem Problem zumeist allein. Der Vermieter glaubt einem nicht und das Gericht stellt hohe Anforderungen. Hier können wir dir helfen.
Ruhestörung durch zu laute Nachbarn
Vor Gericht eine Minderung der Miete wegen des Lärms der Nachbarn durchzusetzen ist äußerst schwierig. Erfahrungsgemäß erfordert dies einen großen Aufwand, um das Gericht von den Beeinträchtigungen zu überzeugen. Schließlich willst du erreichen, dass von der eigentlich schriftlich vereinbarten Miete abgewichen wird.
Letztlich ist jeder Fall individuell zu betrachten. In einem Mehrfamilienhaus sind bestimmte Geräusche tagsüber nicht vollkommen vermeidbar. Das kann niemand verlangen. Kinderlärm ist noch einmal besonders geschützt, aber auch nicht grenzenlos.
Neben dem Lärm durch die Nachbarn kann es noch ein weiteres Problem geben, das eng damit zusammenhängt. So ist es auch denkbar, dass die Bausubstanz des Hauses, in dem du wohnst, alt oder schlecht ist. Hier kann man nicht den Schallschutz eines Neubaugebäudes erwarten. Wenn deine Nachbarn darauf keine Rücksicht nehmen, dann kann selbst geringer Lärm über die Dauer überaus störend sein.
Generell kann man sagen: Verhalten sich deine Nachbarn nachweislich sozial inadäquat und rücksichtslos, dann hast du gute Chancen, eine Mietminderung durchzusetzen. Wenn letztlich die Bausubstanz für dein Problem mit dem Nachbarn ausschlaggebend ist, dann muss man genau schauen, ob deswegen dein Vermieter in Anspruch genommen werden kann oder nicht. Hier hat die Rechtsprechung in den letzten Jahren einen Schwenk hin zur Vermieterseite getan. Demnach kann man bei Einzug in einen Altbau als Mieter:in nicht erwarten, dass das Gebäude denselben Schallschutz bietet wie ein Neubaugebäude.
Anders sieht es aus, wenn dein Vermieter schallschutzrelevante Modernisierungsarbeiten durchgeführt hat oder aber der/die Mieter:in über dir durch Verlegung von Laminat oder Parkett oder durch andere Arbeiten plötzlich Lärm verursacht, den du zuvor nie bemerkt hast.
Hier würde es dann auf die technischen Normen ankommen, die zum Zeitpunkt der Arbeiten als anerkannte Regeln der Technik galten (z. B. DIN oder VDI).
Ruhestörung durch Baulärm
Wenn vom Nachbargrundstück Baulärm stört, ist das natürlich nicht schön. Hier muss genau geprüft werden, ob eine Minderung der Miete in Betracht kommt. Lange Zeit war es in der Rechtsprechung nahezu allgemein anerkannt, dass bei Baulärm vom Nachbargrundstück die Miete gemindert werden kann. In Berlin gab es die so genannte Baulückenrechtsprechung, nach der jedenfalls dann, wenn der Mieter bei Anmietung sehen konnte, dass später auf dem Nachbargrundstück gebaut werden wird, das Minderungsrecht ausgeschlossen war. Das hat sich aber höchstrichterlich nicht durchgesetzt.
Allerdings gibt es nach neuerer Rechtsprechung des BGH (Bundesgerichtshof) Einschränkungen beim Minderungsrecht des Mieters, wenn auf dem Nachbargrundstück gebaut wird. Dem Vermieter soll nicht mehr grundsätzlich das Risiko auferlegt werden, dass durch Baulärm vom Nachbargrundstück der/die Mieter:in die Miete mindert. Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich dies durchsetzt und wie weit die Konsequenzen dieser Rechtsprechung reichen. Gerne helfen wir dir, wenn du ein Problem mit Baulärm hast.
Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, musst du dir bezüglich der Kosten keine Gedanken machen. Sie trägt sowohl die Kosten für einen Sachverständigen, der untersucht, ob das Gebäude den zu erwartenden Schallschutz bietet als auch die Kosten für den Rechtsanwalt und die Gerichtskosten.
Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast, dann müssen wir dich darauf hinweisen, dass gerade bei möglichen Baumängeln neben den ohnehin schon hohen Rechtsanwaltskosten auch die oftmals noch höheren Kosten des Gutachters zu berücksichtigen sind.
Wenn du dich rückwirkend im Rechtsschutz versichern willst – auch für den laufen Fall –, dann kontaktiere uns. Verschiedene Rechtsschutzversicherungen bieten heute auch rückwirkend Rechtsschutz an!
Gern helfen wir dir bei diesem ernsten Thema. Beschreibe uns deinen Fall und wir sagen dir, wie wir dir helfen können.
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Wir beraten dich ganz subjektiv und transparent. Wenn der Ärger mit den Nachbarn eine Reaktion deines Vermieters erfordert, kümmern wir uns darum, dass dieser auch angemessen reagiert.
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