3 einfache Schritte
- Schildere uns dein Problem.
In unserem Anfrageformular kannst auswählen, welches Problem du mit deiner Wohnung, deinem Mietvertrag oder deinem Vermieter hast. Je nachdem, worum es geht, kannst du unterstützende Dokumente hochladen (z.B. deinen Mietvertrag, das Kündigungsschreiben oder ein Foto im Falle eines Schadens) und genau erläutern, worum es dir geht. - Spezialisierte Rechtsanwälte prüfen deinen Fall.
Nachdem du mietju beauftragt hast, prüfen unsere Rechtsanwälte dein Anliegen und geben eine Einschätzung ab, wie deine Erfolgsaussichten aussehen. Bei einer guten Prognose leiten wir so schnell wie möglich die notwendigen rechtlichen Schritte ein, um deinen Anspruch durchzusetzen. Wenn notwendig, melden wir uns telefonisch oder per E-Mail bei dir, um mögliche offene Fragen zu klären oder zusätzliche Unterlagen anzufordern. - Wir einigen uns mit der Gegenseite.
Wenn wir alle benötigten Informationen und Dokumente haben, übernimmt einer unserer Fachanwälte die Durchsetzung deines Anspruchs, setzt sich mit der Gegenseite in Verbindung und sorgt dafür, dass du dein Recht erhältst. Dabei ist uns grundsätzlich an einer außergerichtlichen Einigung gelegen, die dir Zeit und Nerven erspart! Bleibt die Gegenseite hartnäckig, reichen wir mit deinem Einverständnis eine Klage ein. Sobald dein Fall zu deinen Gunsten entschieden ist, wird die erstrittene Summe auf dein Konto überwiesen.
Häufig gestellte Fragen
So funktioniert mietju
Im Interesse eines bestmöglichen Ergebnisses streben unsere Fachanwälte in der Regel eine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite an. Die meisten Streitigkeiten lassen sich auf diese Weise lösen – entweder durch Anerkennung deiner Mietrechte oder aber in Form eines Vergleichs. Allerdings ist die Gegenseite nicht immer einsichtig. Wenn sich deine Ansprüche außergerichtlich nicht durchsetzen lassen, prüfen unsere Fachanwälte die Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Auseinandersetzung – und reichen mit deinem Einverständnis Klage vor dem jeweils zuständigen Gericht ein.
Oft haben Mieter:innen Scheu davor, gegen Mängel in der Wohnung, eine unberechtigte Mieterhöhung, eine zu hohe Miete oder zu hohe Betriebskosten vorzugehen, weil sie fürchten, dass der Vermieter ihnen den Mietvertrag kündigt. Das geht allerdings nicht so einfach!
Für eine Kündigung des Mietvertrages gelten strenge gesetzliche Regelungen. So darf dir der Vermieter nicht den Vertrag kündigen, wenn du z.B. einer Mieterhöhung nicht zustimmst. Er kann dann nur versuchen, deine Zustimmung vor dem Amtsgericht einzuklagen – sofern die Mieterhöhung berechtigt ist und innerhalb des gesetzlichen Rahmens erfolgt (Mietspiegel)! Außerdem hast du bei Ankündigung einer Mieterhöhung 2 Monate Zeit, zu reagieren.
Eine ordentliche Kündigung deines Mietvertrages ist nur möglich, wenn du als Mieter:in deine vertraglichen Pflichten verletzt hast, durch die Vermietung erhebliche Nachteile für die wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks entstehen oder der Vermieter die Räume für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt – die so genannte „Eigenbedarfskündigung“ (dazu unten mehr).
Du musst allerdings darauf achten, dass der Streit von deiner Seite aus nicht eskaliert und die Kommunikation mit deinem Vermieter sachlich bleibt. So darfst du deinen Vermieter z.B. nicht als „Schwein“, „Arsch“ oder Terrorist“ bezeichnen – solche „gravierenden Beleidigungen“ stellen eine schwerwiegende Vertragsverletzung dar, die deinen Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigen würden.
Am einfachsten ist es, wenn du die Kommunikation bei Uneinigkeiten mit deinem Vermieter einem Anwalt überlässt. Dann gehst du kein Risiko ein.
„Risiko“ Eigenbedarfskündigung
Viele Mieter denken, der Vermieter könne im Falle von Zwistigkeiten ganz einfach eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, um unliebsame Mieter:innen loszuwerden. Das ist jedoch nicht der Fall! Für eine Eigenbedarfskündigung gelten strenge rechtliche Vorschriften und sie muss genau und nachvollziehbar begründet sein (hier erfährst du mehr über Eigenbedarfskündigungen).
Für eine Eigenbedarfskündigung muss zwingend ein enges persönliches Verhöltnis zwischen dem Vermieter und den Personen bestehen, für die der Eigenbedarf angemeldet wird. Nicht berechtigt sind z.B. Cousins oder Cousinen, Onkel oder Tanten, Schwager oder Schwägerinnen, Ex-Partner:innen oder Freunde. Außerdem dürfen nur unbefristete Mietverträge wegen Eigenbedarfs gekündigt werden. Eine Eigenbedarfskündigung muss zudem formal korrekt, nachvollziehbar begründet und inhaltlich ausführlich sein. Ist dies nicht der Fall, musst du als Mieter:in nichts befürchten.
mietju ist ein Online-Service, der die Vorteile einer auf das Mietecht spezialisierten Anwaltskanzlei mit denen eines Online-Portals kombiniert und dir die Durchsetzung deiner Rechte so einfach wie möglich machen soll. Du kannst dich also auf das Fachwissen erfahrener Anwälte verlassen, dabei jedoch alle Vorteile eines Online-Portals nutzen:
- Keine umständliche Terminfindung,
- Kein Kostenrisiko: Übernahme der Kosten durch deine Rechtschutzversicherung,
- Bundesweite Vertretung von A bis Z,
- Dokumente einfach online einreichen,
- Schnelle, einfache, transparente Kommunikation.
Immer, wenn sich etwas Neues in deinem Fall ergibt, informieren wir dich umgehend per E-Mail: bei jedem Schritt, den wir unternehmen, bei einer Reaktion der Gegenseite und natürlich immer dann, wenn es ein neues Ergebnis gibt. So bist du immer automatisch über den aktuellen Stand informiert. Natürlich kannst du uns auch jederzeit kontaktieren, wenn du selbst eine Frage hast.
Wenn du eine Frage hast oder ein Anliegen, dann kannst du uns jederzeit per E-Mail kontaktieren. Wir werden uns dann umgehend bei dir zurückmelden. Du kannst uns aber auch während unserer Öffnungszeiten telefonisch erreichen. Unsere Sprechzeiten und unsere Telefonnummer kannst du auf der Kontakt-Seite einsehen.
Das kann man so einfach nicht sagen, denn die Bearbeitungsdauer jedes Falls hängt von vielen Faktoren ab. Ist die Gegenseite einsichtig, können Ergebnisse sehr schnell erzielt werden. Stellt sich jedoch zum Beispiel dein Vermieter quer und es kommt zu einem ausgewachsenen Rechtsstreit, kann die Bearbeitung deines Falls auch sehr lange dauern. Hinzu kommt, dass im Mietrecht viele gesetzliche Fristen beachtet werden müssen. Und auch die Gerichte selbst sind aufgrund ihrer hohen Auslastung nicht immer besonders schnell.
Du solltest dich davon jedoch nicht abschrecken lassen. Immerhin steht dir dein Recht zu und auch wenn ein Streit unter Umständen Zeit kostet, wird er sich am Ende für dich auszahlen.
mietju arbeitet mit den rechtlich vorgeschriebenen Honorarkosten einer regulären Anwaltskanzlei. Die Kosten werden von deiner Rechtschutzversicherung übernommen. Solltest du noch keine Rechtschutzversicherung haben, gibt es unter Umständen die Möglichkeit, eine solche Versicherung noch nachträglich abzuschließen. Nimm gern Kontakt zu uns auf, damit wir dich hierzu beraten können.
Eine Übersicht über die mietju Preise findest du hier.
So kannst du uns erreichen:
Per E-Mail
Wir freuen uns, wenn wir dir weiterhelfen können und antworten dir so schnell wie möglich!