MIETJU dein Mietrecht - Mieterberatung - Dein Kontakt zu uns

mietju verhilft dir zu deinem Recht als Mieter:in.

Das Mietrecht ist komplex und nicht einfach zu verstehen. Deshalb scheuen viele Mieter:innen bei Sorgen mit ihrem Vermieter oder ihrer Wohnung vor der Durchsetzung ihres Rechts zurück, auch wenn sie eigentlich einen klaren Anspruch hätten. Wir haben uns vorgenommen, die Hürden zur Durchsetzung deiner Rechte als Mieter:in tiefer zu legen und alles etwas einfacher zu machen. Wähle zunächst aus, um was für ein Problem es sich handelt, schildere uns deinen Fall und wir melden uns so schnell wie möglich bei dir!

Häufige Fragen zum Mietrecht

Allgemeines

Welche Vorteile hat mietju für mich?

mietju ist ein Online-Service, der die Vorteile einer auf das Mietecht spezialisierten Anwaltskanzlei mit denen eines Online-Portals kombiniert und dir die Durchsetzung deiner Rechte so einfach wie möglich machen soll. Du kannst dich also auf das Fachwissen erfahrener Anwälte verlassen, dabei jedoch alle Vorteile eines Online-Portals nutzen:

  • Keine umständliche Terminfindung,
  • Kein Kostenrisiko durch unverbindliche Falleinschätzung,
  • Bundesweite Vertretung von A bis Z,
  • Dokumente einfach online einreichen,
  • Schnelle, einfache, transparente Kommunikation.
Bietet mietju auch die Vertretung vor Gericht?

Im Interesse eines bestmöglichen Ergebnisses streben unsere Fachanwälte in der Regel eine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite an. Die meisten Streitigkeiten lassen sich auf diese Weise lösen – entweder durch Anerkennung deiner Mietrechte oder aber in Form eines Vergleichs. Allerdings ist die Gegenseite nicht immer einsichtig. Wenn sich deine Ansprüche außergerichtlich nicht durchsetzen lassen, prüfen unsere Fachanwälte die Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Auseinandersetzung – und reichen mit deinem Einverständnis Klage vor dem jeweils zuständigen Gericht ein.

Wie lange dauert es, bis ich zu meinem Recht komme?

Das kann man so einfach nicht sagen, denn die Bearbeitungsdauer jedes Falls hängt von vielen Faktoren ab. Ist die Gegenseite einsichtig, können Ergebnisse sehr schnell erzielt werden. Stellt sich jedoch zum Beispiel dein Vermieter quer und es kommt zu einem ausgewachsenen Rechtsstreit, kann die Bearbeitung deines Falls auch sehr lange dauern. Hinzu kommt, dass im Mietrecht viele gesetzliche Fristen beachtet werden müssen. Und auch die Gerichte selbst sind aufgrund ihrer hohen Auslastung nicht immer besonders schnell.

Du solltest dich davon jedoch nicht abschrecken lassen. Immerhin steht dir dein Recht zu und auch wenn ein Streit unter Umständen Zeit kostet, wird er sich am Ende für dich auszahlen.

Wieviel kostet die Vertretung durch mietju?

mietju arbeitet mit den rechtlich vorgeschriebenen Honorarkosten einer regulären Anwaltskanzlei. Die Ersteinschätzung deines Falls durch unsere Anwälte ist kostenlos und unverbindlich. So erfährst du ohne Kostenrisiko, welche Erfolgsaussichten du hast!

Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, musst du dir über die weiteren Kosten keine Gedanken machen – sie werden von deiner Rechtschutzversicherung übernommen. Solltest du noch keine Rechtschutzversicherung haben, gibt es unter Umständen die Möglichkeit, eine solche Versicherung noch nachträglich abzuschließen. Nimm gern Kontakt zu uns auf, damit wir dich hierzu beraten können.

Eine Übersicht über die mietju Preise findest du hier.

Mein Vermieter setzt mich unter Druck – was soll ich tun?

Wenn du mietju mit der Durchsetzung deiner rechtlichen Ansprüche beauftragt hast, übernimmt einer unserer auf das Mietrecht spezialisierten Rechtsanwälte die komplette Kommunikation mit deinem Vermieter. Du musst also auf Schreiben deines Vermieters nicht direkt reagieren – und nichts unterschreiben. Nimm statt dessen direkt Kontakt mit uns auf, sobald dir dein Vermieter etwas Schriftliches vorlegt oder dich anderweitig kontaktiert. Wir prüfen dann die Kommunikation und antworten deinem Vermieter.

Riskiere ich eine Kündigung, wenn ich mich mit meinem Vermieter streite?

Oft haben Mieter:innen Scheu davor, gegen Mängel in der Wohnung, eine unberechtigte Mieterhöhung, eine zu hohe Miete oder zu hohe Betriebskosten vorzugehen, weil sie fürchten, dass der Vermieter ihnen den Mietvertrag kündigt. Das geht allerdings nicht so einfach!

Für eine Kündigung des Mietvertrages gelten strenge gesetzliche Regelungen. So darf dir der Vermieter nicht den Vertrag kündigen, wenn du z.B. einer Mieterhöhung nicht zustimmst. Er kann dann nur versuchen, deine Zustimmung vor dem Amtsgericht einzuklagen – sofern die Mieterhöhung berechtigt ist und innerhalb des gesetzlichen Rahmens erfolgt (Mietspiegel)! Außerdem hast du bei Ankündigung einer Mieterhöhung 2 Monate Zeit, zu reagieren.

Eine ordentliche Kündigung deines Mietvertrages ist nur möglich, wenn du als Mieter:in deine vertraglichen Pflichten verletzt hast, durch die Vermietung erhebliche Nachteile für die wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks entstehen oder der Vermieter die Räume für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt – die so genannte „Eigenbedarfskündigung“ (dazu unten mehr).

Du musst allerdings darauf achten, dass der Streit von deiner Seite aus nicht eskaliert und die Kommunikation mit deinem Vermieter sachlich bleibt. So darfst du deinen Vermieter z.B. nicht als „Schwein“, „Arsch“ oder Terrorist“ bezeichnen – solche „gravierenden Beleidigungen“ stellen eine schwerwiegende Vertragsverletzung dar, die deinen Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigen würden.

Am einfachsten ist es, wenn du die Kommunikation bei Uneinigkeiten mit deinem Vermieter einem Anwalt überlässt. Dann gehst du kein Risiko ein.

„Risiko“ Eigenbedarfskündigung

Viele Mieter denken, der Vermieter könne im Falle von Zwistigkeiten ganz einfach eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, um unliebsame Mieter:innen loszuwerden. Das ist jedoch nicht der Fall! Für eine Eigenbedarfskündigung gelten strenge rechtliche Vorschriften und sie muss genau und nachvollziehbar begründet sein (hier erfährst du mehr über Eigenbedarfskündigungen).

Für eine Eigenbedarfskündigung muss zwingend ein enges persönliches Verhöltnis zwischen dem Vermieter und den Personen bestehen, für die der Eigenbedarf angemeldet wird. Nicht berechtigt sind z.B. Cousins oder Cousinen, Onkel oder Tanten, Schwager oder Schwägerinnen, Ex-Partner:innen oder Freunde. Außerdem dürfen nur unbefristete Mietverträge wegen Eigenbedarfs gekündigt werden. Eine Eigenbedarfskündigung muss zudem formal korrekt, nachvollziehbar begründet und inhaltlich ausführlich sein. Ist dies nicht der Fall, musst du als Mieter:in nichts befürchten.

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