MIETJU dein Mietrecht - Mieterberatung - Dein Kontakt zu uns

Hast Du einen Wasserschaden in deiner Wohnung?

Ein Wasserschaden in der Wohnung ist immer eine schlimme Sache! Je nachdem wie groß der Schaden ist, stehst du möglicher Weise gleich vor mehreren Problemen. Wenn z.B. Fußböden, Wände oder Decken durchnässt werden, dann dauert es in der Regel nicht lange, bis Schimmel entsteht. Es kann sogar sein, dass deine Wohnung auf bestimmte Zeit unbewohnbar wird und du dir eine Ersatzwohnung suchen musst. Auf jeden Fall solltest du im Falle eines Wasserschadens umgehend deinen Vermieter informieren. Und prüfen, wer für den Schaden verantwortlich ist.

Lass dich jetzt beraten – schnell und einfach!

  • Zuverlässig
    Vertretung durch erfahrene Anwälte.
  • Einfach
    Wir kümmern uns um alle Belange.
  • Kein Kostenrisiko
    Erstbewertung kostenlos und unverbindlich.
  • Hohe Erfolgsquote
    Wir sorgen für dein Recht!

Was du als erstes tun solltest

Wenn ein Wasserschaden bei deiner Wohnung eingetreten ist, solltest du schnell handeln, um den Schaden möglichst gering zu halten. Auf jeden Fall solltest du sofort …

  • … deinen Vermieter informieren,
  • … ggf. mit Fotos den Wasserschaden dokumentieren,
  • … entstandene Schäden an deinem Mobiliar, deiner Kleidung oder anderen Gegenständen in deiner Wohnung erfassen,
  • … deine Hausratversicherung informieren.

Wer haftet für welche Schäden?

Schäden an deinem Mobiliar

Je nachdem, welche Bereiche deiner Wohnung durch den Wasserschaden in Mitleidenschaft gezogen wurden, stellt sich die Frage, ob dein Vermieter auch für Schäden haftet, die dir aufgrund des Wasser- oder Abwasserschadens entstehen – zum Beispiel, wenn das Holz deiner Möbel dauerhaft verzogen ist oder die Couch oder deine Kleider so stark verschmutzt wurden, dass man sie nur noch wegwerfen kann.

Kosten für eine Ersatzwohnung

Wenn du deine Wohnung aufgrund eines Wasserschadens vorübergehend nicht bewohnen kannst, muss geklärt werden, ob die Kosten einer Ersatzwohnung vom Vermieter übernommen werden müssen. Hier ist darauf hinzuweisen, dass dein Vermieter – im Gegensatz zur Mietminderung – nur bei Verschulden für deine Schäden haftet. Er muss also für den Schadenseintritt nach tatsächlichen und rechtlichen Kriterien verantwortlich sein.

Denkbar ist hier z.B., dass eine vom Vermieter beauftragte Sanitärfirma in der Wohnung über dir unsachgemäß arbeitet und es dadurch zu einem Schaden kommt. Das wäre dem Vermieter zuzurechnen. Anders sieht es hingegen aus, wenn es zu einem Rohrbruch kommt. Hier ist das Verschulden des Vermieters nicht ohne Weiteres anzunehmen. Nicht jede Materialermüdung oder ähnliches wird dem Vermieter vorzuwerfen sein. Insbesondere dann nicht, wenn es vorab keine Anzeichen gab, dass ein Schaden drohen könnte.

Hin und wieder kommt es auch zu Wasserschäden im Erdgeschoss aufgrund eines Fehlers bei einer Rückstauklappe. Auch hier ist genau zu schauen, ob man dem Vermieter einen entstandenen Wasserschaden vorwerfen kann.

Wenn dem Vermieter kein eigenes Verschulden nachweisbar ist, dann kannst du nicht verlangen, dass er dir die Schäden, welche an deiner Einrichtung, Kleidung oder für die Ersatzunterkunft entstanden sind, ersetzt. Das ist der Unterschied zur Mietminderung, welche auch gänzlich unabhängig vom Verschulden des Vermieters eintritt.

Mietminderung wegen eines Wasserschadens

Wenn du deine Wohnung aufgrund eines Wasserschadens (zeitweise) nicht bewohnen kannst, kommt es zu einer Gebrauchsbeeinträchtigung, die dich ggf. zu einer Mietminderung berechtigt. Allerdings nur, sofern du den Schaden nicht selbst verursacht hast – etwa, wenn es in der Wohnung über dir zu einem Rohrbruch gekommen ist und Wasser in deine Wohnung läuft. Die konkrete Höhe der Minderung hängt vom Einzelfall ab. Wichtig ist, den Vermieter sofort über den Schadenseintritt zu informieren.

Ersatzwohnung

Oft wird auch die Frage gestellt, ob der Vermieter verpflichtet ist, eine Ersatzwohnung zu stellen, wenn du deine eigene Wohnung aufgrund eines Wasserschadens vorübergehend nicht bewohnen kannst. Rein rechtlich ist dies nicht der Fall. Der Mietvertrag betrifft nur die eine Wohnung. Zur Bereitstellung weiterer Mieträume ist der Vermieter eigentlich nicht verpflichtet. Allenfalls muss er – bei Verschulden – die Kosten der Ersatzunterkunft tragen. Natürlich gibt es bei größeren Vermietern, Wohnungsbaugesellschaften oder Genossenschaften mitunter eine Ersatzwohnung, die dir angeboten wird. Das kann vorkommen und es kann dir in deiner Situation sehr hilfreich sein. Rein rechtlich jedoch ist der Vermieter hierzu nicht verpflichtet.

Mietminderung bei Bereitstellung einer Ersatzwohnung

Wenn du deine eigene Wohnung aufgrund eines Wasserschadens nicht bewohnen kannst, dann kannst du unter Umständen deine Miete mindern. Stellt dir der Vermieter für diesen Zeitraum eine Ersatzwohnung zur Verfügung oder übernimmt die Kosten einer Ersatzwohnung, muss geklärt werden, ob du dennoch deine Miete mindern kannst oder sie regulär weiter zahlen musst. Von der Rechtsprechung wird in solchen Fällen mitunter angenommen, dass die Miete weiterhin zur Zahlung fällig ist, denn andernfalls würde der Vermieter doppelt herangezogen: einmal durch den Einnahmeverlust durch die Mietminderung und einmal bei der Übernahme der Kosten der Ersatzwohnung. Allerdings herrscht hier keine Einigkeit, denn wenn z.B. der Vermieter den Schaden eindeutig selbst verschuldet hat, kann er durchaus auf zwei Ebenen Vermögeneinbußen hinnehmen müssen. Einmal bei der Mietminderung, die ohnehin verschuldensunabhängig zu gewähren wäre und einmal bei dem Schadensersatz, zu dem er wegen seines Verschuldens verpflichtet wäre. Da diese Frage jedoch oft strittig ist, solltest du hier auf jeden Fall einen Anwalt für Mietrecht hinzu ziehen.

Hausrat-Versicherung

Deutlich am wenigsten Sorgen hast du im Falle eines Wasserschadens, wenn du eine Hausratversicherung abgeschlossen hast. In der Regel hilft diese dir bei der Kostenerstattung eher als du das Verschulden des Vermieters nachweisen kannst. Das betrifft auch die Kosten einer Ersatzunterkunft.

Dein Mietrecht - ganz einfach.

Schildere uns, um was für einen Wasserschaden es sich handelt

Sag uns, worum es geht.

In unserem Online-Formular sagst du uns, um was für einen Wasserschaden es sich handelt, was du bereits getan hast und wie dein Vermieter reagiert hat.

Ein Fachanwalt für Mietrecht prüft deinen Anspruch auf Behebung des Wasserschadens.

Wir übernehmen deinen Fall.

Ein Fachanwalt für Mietrecht prüft deinen Anspruch auf Behebung des Wasserschadens oder gar auf Schadensersatz oder Mietminderung.

Mietrecht - Wasserschaden in der Wohnung

Setz dein Recht durch.

Wir beraten dich ganz subjektiv und transparent. Wenn du einen Anspruch auf Behebung des Wasserschadens hast, kümmern wir uns um schnelle Erledigung – oder um eine Minderung deiner Miete.

Die häufigsten Fragen

Allgemeines

Welche Vorteile hat mietju für mich?

mietju ist ein Online-Service, der die Vorteile einer auf das Mietecht spezialisierten Anwaltskanzlei mit denen eines Online-Portals kombiniert und dir die Durchsetzung deiner Rechte so einfach wie möglich machen soll. Du kannst dich also auf das Fachwissen erfahrener Anwälte verlassen, dabei jedoch alle Vorteile eines Online-Portals nutzen:

  • Keine umständliche Terminfindung,
  • Kein Kostenrisiko durch unverbindliche Falleinschätzung,
  • Bundesweite Vertretung von A bis Z,
  • Dokumente einfach online einreichen,
  • Schnelle, einfache, transparente Kommunikation.
Bietet mietju auch die Vertretung vor Gericht?

Im Interesse eines bestmöglichen Ergebnisses streben unsere Fachanwälte in der Regel eine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite an. Die meisten Streitigkeiten lassen sich auf diese Weise lösen – entweder durch Anerkennung deiner Mietrechte oder aber in Form eines Vergleichs. Allerdings ist die Gegenseite nicht immer einsichtig. Wenn sich deine Ansprüche außergerichtlich nicht durchsetzen lassen, prüfen unsere Fachanwälte die Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Auseinandersetzung – und reichen mit deinem Einverständnis Klage vor dem jeweils zuständigen Gericht ein.

Wie lange dauert es, bis ich zu meinem Recht komme?

Das kann man so einfach nicht sagen, denn die Bearbeitungsdauer jedes Falls hängt von vielen Faktoren ab. Ist die Gegenseite einsichtig, können Ergebnisse sehr schnell erzielt werden. Stellt sich jedoch zum Beispiel dein Vermieter quer und es kommt zu einem ausgewachsenen Rechtsstreit, kann die Bearbeitung deines Falls auch sehr lange dauern. Hinzu kommt, dass im Mietrecht viele gesetzliche Fristen beachtet werden müssen. Und auch die Gerichte selbst sind aufgrund ihrer hohen Auslastung nicht immer besonders schnell.

Du solltest dich davon jedoch nicht abschrecken lassen. Immerhin steht dir dein Recht zu und auch wenn ein Streit unter Umständen Zeit kostet, wird er sich am Ende für dich auszahlen.

Wieviel kostet die Vertretung durch mietju?

mietju arbeitet mit den rechtlich vorgeschriebenen Honorarkosten einer regulären Anwaltskanzlei. Die Ersteinschätzung deines Falls durch unsere Anwälte ist kostenlos und unverbindlich. So erfährst du ohne Kostenrisiko, welche Erfolgsaussichten du hast!

Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, musst du dir über die weiteren Kosten keine Gedanken machen – sie werden von deiner Rechtschutzversicherung übernommen. Solltest du noch keine Rechtschutzversicherung haben, gibt es unter Umständen die Möglichkeit, eine solche Versicherung noch nachträglich abzuschließen. Nimm gern Kontakt zu uns auf, damit wir dich hierzu beraten können.

Eine Übersicht über die mietju Preise findest du hier.

Mein Vermieter setzt mich unter Druck – was soll ich tun?

Wenn du mietju mit der Durchsetzung deiner rechtlichen Ansprüche beauftragt hast, übernimmt einer unserer auf das Mietrecht spezialisierten Rechtsanwälte die komplette Kommunikation mit deinem Vermieter. Du musst also auf Schreiben deines Vermieters nicht direkt reagieren – und nichts unterschreiben. Nimm statt dessen direkt Kontakt mit uns auf, sobald dir dein Vermieter etwas Schriftliches vorlegt oder dich anderweitig kontaktiert. Wir prüfen dann die Kommunikation und antworten deinem Vermieter.

Riskiere ich eine Kündigung, wenn ich mich mit meinem Vermieter streite?

Oft haben Mieter:innen Scheu davor, gegen Mängel in der Wohnung, eine unberechtigte Mieterhöhung, eine zu hohe Miete oder zu hohe Betriebskosten vorzugehen, weil sie fürchten, dass der Vermieter ihnen den Mietvertrag kündigt. Das geht allerdings nicht so einfach!

Für eine Kündigung des Mietvertrages gelten strenge gesetzliche Regelungen. So darf dir der Vermieter nicht den Vertrag kündigen, wenn du z.B. einer Mieterhöhung nicht zustimmst. Er kann dann nur versuchen, deine Zustimmung vor dem Amtsgericht einzuklagen – sofern die Mieterhöhung berechtigt ist und innerhalb des gesetzlichen Rahmens erfolgt (Mietspiegel)! Außerdem hast du bei Ankündigung einer Mieterhöhung 2 Monate Zeit, zu reagieren.

Eine ordentliche Kündigung deines Mietvertrages ist nur möglich, wenn du als Mieter:in deine vertraglichen Pflichten verletzt hast, durch die Vermietung erhebliche Nachteile für die wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks entstehen oder der Vermieter die Räume für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt – die so genannte „Eigenbedarfskündigung“ (dazu unten mehr).

Du musst allerdings darauf achten, dass der Streit von deiner Seite aus nicht eskaliert und die Kommunikation mit deinem Vermieter sachlich bleibt. So darfst du deinen Vermieter z.B. nicht als „Schwein“, „Arsch“ oder Terrorist“ bezeichnen – solche „gravierenden Beleidigungen“ stellen eine schwerwiegende Vertragsverletzung dar, die deinen Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigen würden.

Am einfachsten ist es, wenn du die Kommunikation bei Uneinigkeiten mit deinem Vermieter einem Anwalt überlässt. Dann gehst du kein Risiko ein.

„Risiko“ Eigenbedarfskündigung

Viele Mieter denken, der Vermieter könne im Falle von Zwistigkeiten ganz einfach eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, um unliebsame Mieter:innen loszuwerden. Das ist jedoch nicht der Fall! Für eine Eigenbedarfskündigung gelten strenge rechtliche Vorschriften und sie muss genau und nachvollziehbar begründet sein (hier erfährst du mehr über Eigenbedarfskündigungen).

Für eine Eigenbedarfskündigung muss zwingend ein enges persönliches Verhöltnis zwischen dem Vermieter und den Personen bestehen, für die der Eigenbedarf angemeldet wird. Nicht berechtigt sind z.B. Cousins oder Cousinen, Onkel oder Tanten, Schwager oder Schwägerinnen, Ex-Partner:innen oder Freunde. Außerdem dürfen nur unbefristete Mietverträge wegen Eigenbedarfs gekündigt werden. Eine Eigenbedarfskündigung muss zudem formal korrekt, nachvollziehbar begründet und inhaltlich ausführlich sein. Ist dies nicht der Fall, musst du als Mieter:in nichts befürchten.

Lass‘ deinen Anspruch prüfen!

Lass deinen Anspruch auf Behebung des Wasserschadens oder auf Mietminderung kostenlos und unverbindlich von uns prüfen und setze dein Recht als Mieter durch.

Anspruch prüfen lassen …

© Anwaltskanzlei Kranich & Kollegen Berlin |