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Unter einer „Mietkaution“ versteht man eine finanzielle Absicherung für den Vermieter, der in aller Regel vom Mieter bei Unterzeichnung des Mietvertrages zu zahlen ist. Die Mietkaution soll den Vermieter vor möglichen Sachschäden an der Wohnung oder vor Mietausfall schützen. Sie kommt dann zum Tragen, wenn der Mieter seine mietvertraglichen Pflichten nicht erfüllt.

Eine Mietkaution zu verlangen, ist für den Vermieter nicht vorgeschrieben. Allerdings steht in den meisten Mietverträgen eine entsprechende Passage, die die Höhe und Zahlungsweise der Mietkaution regelt.

Arten der Mietkaution

In der Regel werden verschiedene Arten der Mietkaution von Vermietern akzeptiert: die Barkaution, eine Bankbürgschaft, ein Mietkautionskonto oder eine Mietkautionsversicherung.

Bei einer Barkaution überweist der Mieter die Mietkaution direkt an den Vermieter. Dieser deponiert sie bis zum Ende des Mietverhältnisses auf einem Mietkautionskonto.

Eine Bankbürgschaft kann der Mieter direkt bei seiner Bank beantragen. Gelangt der Mieter in Mietrückstände oder verursacht Schäden an der Wohnung, kann der Vermieter die Bürgschaft in Anspruch nehmen. Der Vorteil für den Mieter ist, dass er kein Geld an den Vermieter oder auf ein Kautionskonto zahlen muss. Allerdings verlangen die Banken in der Regel eine Gebühr zwischen 3 und 5,5 Prozent pro Jahr.

Ein Mietkautionskonto kann sowohl der Mieter als auch der Vermieter eröffnen. Auf dieses Konto wird die Mietkaution eingezahlt und verbleibt dort bis zum Ende des Mietverhältnisses.

Mit einer Mietkautionsversicherung können Mieter:innen ihre Mietkaution hinterlegen, ohne dass ein Geldbetrag eingezahlt werden muss. Dabei handelt es sich um eine „Selbstschuldnerische Bürgschaft“. Im Falle eines Schadens oder eines Mietrückstandes kann der Vermieter seine Forderung gegenüber der Versicherung geltend machen. Diese wiederum fordert das Geld dann beim Mieter ein.

Maximale Höhe der Mietkaution

Die Höhe der Mietkaution darf maximal 3 Nettokaltmieten betragen.

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